AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heinfling CHALET ESSING



§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferien-Chalets und Bed-and-Breakfast-Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferien-Chalets und Bed-and- Breakfast-Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 Buchung und Buchungsbestätigung

(1) Buchungsanfragen geben Sie bitte über die Maske für Buchungsanfragen auf unserer Homepage ein, oder richten Sie bitte schriftlich per E-mail an buchung@chalet-essing.de oder rufen Sie uns an.

(2) Können wir Ihnen das gewünschte Ferien-Chalet/Bed-and-Breakfst-Zimmer in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung des gebuchten Ferien-Chaltes/Bed-and-Breakfst-Zimmers sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §4) rechtskräftig.


§ 3 An- und Abreise

(1) Am Anreisetag steht das Ferien-Chalet/Bed-and-Breakfast-Zimmer ab 16 Uhr bereit. Sollte die Anreise nach 20 Uhr erfolgen, muss dies mit dem Vermieter vorher abgesprochen werden.

(2) Die jeweilige Schlüsselübergabe erfolgt durch den Vermieter vor Ort.

(3) Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferien- Chalets/Bed-and-Breakfast-Zimmer nicht pünktlich um 16 Uhr bezugsfertig sind.

(4) Am Tag der Abreise sind die Ferien-Chalets/Bed-and-Breakfast-Zimmer bis 10 Uhr morgens zu räumen. Hierbei behält sich der Vermieter die Möglichkeit vor, eine verspätete Abreise, entsprechend in Rechnung zu stellen. Die Ferien-Chalets/Bed-and-Breakfast-Zimmer sind am Tag der Abreise besenrein zu hinterlassen, wobei Geschirr, Gläser etc. zu säubern sind, die Mülleimer entleert werden müssen und der Kühlschrank auszuräumen ist.


§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises ist innerhalb von 7 Tagen, nach Zugang der Buchungsbestätigung, auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Anreise fällig und auf unser Konto zu überweisen.

Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtpreis sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und ist auf unser Konto zu überweisen.(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat uns der Kunde Mahnkosten von 10 € zu erstatten.

(3) Alle Gebühren die bei vorzunehmenden Banküberweisungen anfallen, sind vollständig vom Kunden zu tragen, was bedeutet, dass der Gesamtbetrag spesenfrei auf unser Konto zu überweisen ist.

(4) Hierbei werden lediglich die Zahlungsart der Überweisung und nach persönlicher Absprache auch Bargeldzahlungen akzeptiert. Andere Zahlungsmittel wie EC- und Kreditkarten, sowie Schecks, können nicht angenommen werden.


§ 5 Ferien-Chalets/Bed-and-Breakfast-Zimmer

(1) Die Ferien-Chalets/Bed-and-Breakfast-Zimmer werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand, mit vollständigem Inventar übergeben. Für den Fall, dass Mängel bestehen, oder im Laufe der Mietzeit entstehen sollten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich zu unterrichten.

(2) Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Vertragsobjekt, dem bereitgestellten Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden/Mobiliar) worunter auch die Kosten für verloren gegangene Schlüssel und ggf. des Einbaus neuer Schlösser zu fassen sind.

(3) Der Mieter hat die Pflicht das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln, welches lediglich für den Gebrauch und Verbleib in den Ferien-Chalets/Bed-and-Breakfast- Zimmern vorgesehen ist.

(4) Der Mieter haftet für das Verschulden seiner Mitreisenden. Schäden die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind, werden hiervon nicht umfasst.

(5) Sollte es zu einem vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, durch Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kommen, sowie bei Nichtzahlung des Gesamtpreises, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der bereits entrichtete Mietpreis bleibt in diesem Falle dem Vermieter vorbehalten.

(6) Besteht ein Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung, ist der Schadensfall der Versicherung umgehend zu melden. Den Mieter trifft bei einem bestehenden Versicherungsschutz die Pflicht, dem Vermieter den Namen und die Anschrift, sowie auch die Versicherungsnummer bekannt zu geben.


§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferien-Chaltes/Bed-and- Breakfast-Zimmern nicht gestattet.


§ 7 Aufenthalt

(1) Die Ferien-Chaltes/Bed-and-Breakfast-Zimmer dürfen nur von den in der Buchungsbestätigung aufgezählten Personen benutzt werden. Sollten die Ferien- Chalets/Bed-and-Breakfast-Zimmer von mehr Personen benutzt werden, als in der Buchungsbestätigung angegeben, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein gesondertes Entgelt zu verlangen, welches sich nach dem jeweiligen Mietpreis bestimmt. Des weiteren steht dem Vermieter das Recht zu, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

(2) Eine Untervermietung beziehungsweise Überlassung der Mietsache ist untersagt und der Mietvertrag darf nicht an eine dritte Person weitergegeben werden.

(3) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Chalets Essing sowie der Hausordnung, soweit eine solche existieren sollte, einverstanden. Die erforderliche Einverständniserklärung erfolgt dabei mittels Tätigung der Überweisung der vereinbarten Anzahlung auf unser Konto.

(4) Kommt es zu Verstößen gegen die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dabei besteht im Folgenden kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses. Ein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung besteht ebenfalls nicht.


§ 8 Reiserücktritt

(1) Der Mieter ist berechtigt bis zu 14 Tage vor der Anreise vom vereinbarten Mietvertrag zurückzutreten. Erfolgt die Stornierung in den 14 Tagen vor der geplanten Anreise ist der Mieter verpflichtet den vollen vereinbarten Mietzins zu entrichten.

(2) Eine Stornierung des Mietvertrags hat dabei stets schriftlich zu erfolgen.


§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

(1) Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände beschränkt sich die Haftung auf Erstattung der bereits beglichenen Kosten. Bei einem berechtigten Rücktritt durch den Vermieter bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

(2) Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn, ohne Einhaltung einer Frist ansonsten nur erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in so weit vertragswidrig verhält, als dass ein sofortiger Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag gerechtfertigt ist.


§ 10 Haftung des Vermieters

(1) Im Rahmen des Mietverhältnisses haftet der Vermieter nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts. Dabei ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit das Gesetz keine unabdingbare und unbegrenzte Haftung vorschreibt. Eine weitergehende Haftung für eventuelle Ausfälle beziehungsweise Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie für Ereignisse und mögliche Folgen aufgrund höherer Gewalt sind dabei ausgeschlossen.

(2) Eine Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen des Mieters gem. §§ 701 ff. BGB besteht nicht und ist daher ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Wertgegenstände, die der Mieter in den Ferien-Chalets/Bed-and-Breakfast-Zimmern verwahrt


§ 11 Nutzung eines Internetzugang über WLAN

(1) Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

(2) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(3) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern

(4) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(5) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

(6) Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.


§ 12 Schriftform

(1) Neben den in diesem Vertrag geregelten Vereinbarungen bestehen keinerlei anderweitige Vereinbarungen. Auch mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mittels Überweisung der vereinbarten Anzahlung akzeptiert.


§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtswidrig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt, wobei die anderen Mietbedingungen davon unberührt bleiben und weiterhin vollumfängliche Wirksamkeit entfalten.


§ 14 Gerichtsstand

Für entstehende Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Kelheim.


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